Bildungsurlaub

In Schleswig-Holstein haben Arbeitnehmer zusätzlich zum normalen Urlaub einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise 10 Tage in zwei Jahren. Für die Freistellung muss das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt sein, und der Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft müssen Sie in der Regel selber tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen. 

Etwas Neues lernen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln: 77 Prozent der Beschäftigten sind an Fortbildungen interessiert – aber nur 1 bis 2 Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie in fast allen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf haben.

Nutzen Sie Ihr gutes Recht und finden Sie Ihren persönlichen Bildungsurlaub!