Prüfung: telc Start Deutsch A1
Seit August 2007 verlangt das Aufenthaltsgesetz einen Nachweis von „einfachen Sprachkenntnissen“ (Stufe A1) von Eheleuten, die zu ihren in Deutschland lebenden Partnern ziehen möchten und hierfür ein Visum benötigen. Deutsche Botschaften und Ausländerbehörden erkennen das Zertifikat telc Deutsch A1 als solchen Nachweis an. Damit bestätigen Sie, dass Sie sich auf ganz einfache Weise über konkrete Bedürfnisse in der deutschen Sprache verständigen können (z.B. sich vorstellen, Essen und Trinken, Einkaufen, Wohnen) sowie sehr einfache grammatische Strukturen verwenden können.
Wichtige Hinweise:
Die Anmeldung zur Prüfung ist nur persönlich zu den Sprechzeiten des Deutschbüros möglich (Di., 10-12 Uhr und Do., 15-17 Uhr).
| Kursnummer | 191-40405P |
| Beginn | Sa., 30.12.1899, - Uhr |
| Dauer | 1 Prüfungstermine werden auf Anfrage und nach Vereinbarung eingerichtet. |
| Kursort | Beer-Yaacov-Weg 1, 23843 Bad Oldesloe |
| Kursleitung | Lidia Duve |
| Gebühr | 110,00 € |